Konjunkturelle Scheuklappen

Beschwichtigungen allerorten. „Kein Grund zur Panik!“, mahnen die Ökonomen. Von einer Stimmungseintrübung könne „keine Rede“ sein, ebenso wenig von einer sich ankündigenden „Eiszeit“. Man dürfe den Indexrückgang „nicht überbewerten“. Allenfalls eine „Verschnaufpause“ sei nun zu erwarten angesichts des bereits recht reifen Stadiums im Wachstumszyklus der deutschen Wirtschaft. Die zitierten Äußerungen sind eine Reaktion auf den Rückgang des Ifo-Geschäftsklimaindex von 111,3 auf 110,7 Punkte, der nach Einschätzung der Ifo-Experten in erster Linie die pessimistischere Einschätzung wegen der Krim-Krise widerspiegelt.
Das trotz des Krim-Konflikts nach wie vor recht positive Konjunkturbild der Analysten erklärt sich aus dem recht hohen Niveau, auf dem sich die Wirtschaftsaktivitäten in Deutschland derzeit noch befinden. Die binnenwirtschaftlichen Wachstumstreiber Privatkonsum und Investitionen sind nach wie vor intakt, weil sie von niedrigerer Arbeitslosigkeit, steigenden Einkommen und den Modernisierungsnotwendigkeiten der Unternehmen gespeist werden. Auch die Exportaussichten sind wegen des Produktmix deutscher Unternehmen weiterhin positiv, auch wenn in Asien erste Ermüdungserscheinungen auftreten und der Euro-Währungskurs die preisliche Wettbewerbsfähigkeit etwas schmälert.

Was in der Prognose der künftigen konjunkturellen Entwicklung dabei vollkommen unterschätzt wird, ist die tektonische Verschiebung, die mit dem geopolitischen Konflikt eingesetzt hat. Die Kapitalflucht, die derzeit in Russland registriert wird, ist nur der Start einer generellen Umorientierung im Welthandel. Und dies wird vor allem die in Russland extrem engagierten deutschen Unternehmen treffen. Da braucht es gar keine weiteren Sanktionen mehr. Das Grundvertrauen der Investoren ist schon jetzt erschüttert. Wer will unter diesen Umständen in einem solchen Land und seinen Anrainern noch guten Gewissens investieren? Zumal dem Vernehmen nach in Russland bereits ein Gesetz in Vorbereitung ist, das Enteignungen und Verstaatlichungen von Unternehmen vereinfachen soll. Die absehbare Umorientierung von Investitionsströmen, die viele Milliardenengagements entwerten wird, und die Neuausrichtung des Außenhandels werden eine Zeit der Unsicherheit mit sich bringen, die in den Staatshaushalten ihren Niederschlag finden wird und in den Unternehmensbilanzen.

Nun wenden viele Beobachter ein, dass von den deutschen Exporten nur etwa 3 % nach Russland und nur 0,5 % in die Ukraine gehen, ein Einbruch also locker wegzustecken wäre, zumal die Erschütterungen wegen des Eigeninteresses der russischen Wirtschaft ja nur vorübergehend sein dürften. Auch über den Kanal steigender Energiepreise sei kein Effekt auf die deutsche Konjunktur zu erwarten, sofern drastischere Wirtschaftssanktionen ausbleiben. Doch wird dabei unterschätzt, dass die Folgen solcher geopolitischen Entwicklungen nie auf bilaterale Einzelbetrachtungen beschränkt bleiben. Wie Schockwellen durchdringen sie viele andere Bereiche, die scheinbar nichts damit zu tun haben. Erst vor kurzem hat die Ratingagentur Moody’s vor der Verwundbarkeit vieler Emerging-Markets-Länder gewarnt wegen ihrer zu hohen Abhängigkeit von externen Investitionen und den Kapitalflüssen. Eine kleine Störung kann hier schon größere Folgen nach sich ziehen. Und die Eurokrisenländer sind auch noch nicht aus dem Gröbsten heraus. Stockt die deutsche Konjunktur oder trübt sich der Welthandel ein, fallen sie erneut in die Rezession.

Schon in der Vergangenheit haben viele Ökonomen die Ansteckungsgefahren solcher geopolitischen Krisen unterschätzt, weil sie ihr Urteil viel zu sehr auf die lokalen und in den Wirtschaftsstatistiken unmittelbar sichtbaren Zusammenhänge abgestellt haben. Psychologische Effekte und die Wirkungen informellen Herdenverhaltens aufgrund beunruhigender Nachrichten wurden verkannt. Auch die Marktakteure scheinen den Ernst der Lage noch nicht begriffen zu haben.

Es geht nicht darum, einem konjunkturellen Doomsday-Szenario das Wort zu reden. Davon sind wir noch weit entfernt. Doch ein nicht durch Gesundbeterei getrübter Blick würde dazu zwingen, die politische Neuorientierung des Westens ökonomisch zu begleiten und erkannte Risiken schon im Vorfeld anzugehen. Denn richtig gefährlich wird die Lage nur, wenn man wegen der analytischen Scheuklappen blind in die nächste Rezession stolpert – und dann durch aktionistisches Getue alles nur noch schlimmer macht.

(Börsen-Zeitung, 26.3.2014)

 

 

Karlsruher Pragmatismus

Es ist zutiefst verstörend, wenn immer wieder erst die Verfassungsrichter in Karlsruhe den Bundestag als oberste Repräsentanz des Volkes an seine Aufgabe erinnern und dafür sorgen müssen, dass die demokratischen Grundregeln auch in der Euro-Rettungspolitik gewahrt werden. So geschehen etwa in den Entscheidungen zum Europäischen Stabilisierungsfonds (EFSF), zum Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) und zum Fiskalpakt. Immer wieder wurde der Bundestag gerügt, die im Grundgesetz garantierten parlamentarischen Kontrollbefugnisse doch etwas ernster zu nehmen, sich nicht mit fadenscheinigen Begründungen der Bundesregierung zufriedenzugeben und sich unter dem Diktat schneller Entscheidungen nicht die dafür notwendigen Werkzeuge aus der Hand schlagen zu lassen. Kein Ruhmesblatt also für unsere Volksvertreter.Entlang dieser Richtschnur hat das Bundesverfassungsgericht auch in der aktuellen Entscheidung argumentiert: Die Errichtung des ESM, der Fiskalpakt und die dazugehörigen nationalen Begleitgesetze wurden – wie bereits im Eilverfahren – zwar für verfassungsgemäß erklärt, den Parlamentariern aber erneut ins Stammbuch geschrieben, künftig Sorge zu tragen, dass Deutschland sein Stimmrecht im ESM nicht aus Verfahrensgründen verliert. Bundesregierung und Parlament müssten unter allen Umständen die Fäden in der Hand behalten. Europa ergibt sich nach diesem Verständnis insoweit aus den nationalen Parlamenten heraus, ist also kein Gebilde auf eigener Basis. Das hatten die Karlsruher Richter auch bei ihrer Entscheidung zur Europawahl zu verstehen gegeben, in der sie die Drei-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt hatten, weil das Europaparlament aus ihrer Sicht von minderer Qualität im Vergleich zum Bundestag ist.

Vor diesem Hintergrund kann die aktuelle Entscheidung durchaus als pragmatisch verstanden werden, weil sie die Frage nach der Finalität der europäischen Einigung noch ein Stück in die Zukunft schiebt – der Etablierung einer Banken- und Fiskalunion, die weitere Souveränität nach Brüssel abfließen lässt, zum Trotz. Denn die Kläger haben ja nicht unrecht, wenn sie anführen, dass dem Rettungsfondskonzept und den Targetverpflichtungen doch ein gewisser Leistungsautomatismus innewohnt. Aber ohne dieses Zugeständnis an die Politik hätten die Richter ihr Verdikt zum Anleihekaufprogramm der EZB nicht so scharf fassen können. Denn in der Beschlussvorlage für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) werfen sie der EZB vor, über ihr Mandat hinauszuschießen. Für die Euro-Rettung trage allein die Politik die Verantwortung. Wie hätten die Richter die Politik aber in diese Rolle drängen können, wenn sie ihr alle Rettungsinstrumente aus der Hand geschlagen hätten? Insofern stellt die Akzeptanz von ESM und Fiskalpakt in den Augen des Bundesverfassungsgerichts wohl das kleinere Übel dar.

Letztendlich drücken sich die Richter um eine klare Ansage zum richtigen Weg in ein integriertes Europa, wie es ja das Grundgesetz aufträgt. Da mögen Ängste vor einem Macht- und Bedeutungsverlust eine gewisse Rolle spielen, wie es in jeder großen Institution der Fall ist, die plötzlich nicht mehr in der Mitte stehen würde. Aber noch viel mehr dürfte es schlicht die Ratlosigkeit sein, wie sich Europa tatsächlich weiterentwickeln wird. Die Euro-Krise hat zwar neue gemeinsame Institutionen mit sich gebracht, doch die Menschen stehen dem Vorhaben angesichts der steten Brüsseler Machtausweitung immer skeptischer gegenüber. Deshalb ist der Rückgriff auf die nationale Verantwortung, dessen sich Karlsruhe befleißigt, die natürliche Reaktion auf die herrschende Unsicherheit.

Nun liegt der Ball wieder im europäischen Spielfeld. Die Akteure in Brüssel müssen das Vertrauen in den europäischen Integrationsprozess wiederherstellen. Dazu gehört eine stärkere Einbindung demokratischer Prozesse über das Europaparlament ebenso wie eine Zügelung des Machthungers von Institutionen. Ein Signal dafür könnte der EuGH senden, der die von Karlsruhe vorgelegte Frage nach der Rechtmäßigkeit des EZB-Anleihekaufprogramms zu entscheiden hat. Bisher haben sich die Europarichter das Recht immer so hingebogen, dass die eigene Zuständigkeit ausgeweitet worden ist und europäische Institutionen gestärkt aus den Verfahren hervorgegangen sind. Eine zumindest teilweise Zügelung der EZB-Mandatsausweitung wäre ein Novum, würde den EuGH auch als ehrlichen Interpreten europäischer Rechte ausweisen und könnte dafür sorgen, dass das Bürgervertrauen zu Europa wieder zurückkehrt. (Börsen-Zeitung, 19. März 2014)

Die Versuchung aus Frankfurt

Von Stephan Lorz
Von Stephan Lorz
Auch wenn Bundesfinanzministger Wolfgang Schäuble nur über 2,5 Mrd. Euro aus dem Bundesbankgewinn direkt verfügen kann und der Rest der insgesamt 4,6 Mrd. Euro in den Investitions- und Tilgungsfonds fließen – eine Versuchung stellt die Überweisung aus Frankfurt aber gleichwohl dar. Zwar sind die 2,5 Mrd. Euro Handgeld ohnehin im Bundeshaushalt „verplant“ gewesen, der Rest aber senkt die Schuldenquote, was fiskalischen Spielraum verschafft und neue Ausgabenideen sprießen lässt. Würde es die Zwangstilgung nicht geben, wäre auch für die gesamten 4,6 Mrd. Euro schnell eine Verwendung gefunden. Wie gefährlich eine solche Haltung allerdings ist, haben die vergangenen zwei Jahre gezeigt, als die Notenbank entgegen den Erwartungen in Berlin nur einen dreistelligen Millionenbetrag ausgeworfen hatte, weshalb die Regierung ihre Planung hastig korrigieren musste. Bleibt die Frage: Warum nicht den ganzen Betrag zur Tilgung hernehmen? Das wäre auf jeden Fall nachhaltiger für den Gesamtstaat. Denn mittelbar käme ein solcher Schritt dem Fiskus durch niedrigere Zinslasten über viele Jahre zugute.

Die kalten Krieger und die Ukraine

Die Sympathie mit den Revolutionären in der Ukraine ist groß. Immerhin haben sie es geschafft, ein kleptokratisches Unrechtsregime zu stürzen. Sie sind nun dabei, demokratische Strukturen im Land einzuziehen und der weit verbreiteten Korruption den Kampf anzusagen. Dass sie hierbei von der westlichen Welt unterstützt werden, ist eigentlich selbstverständlich.

Doch wie bei jeder Revolution liegen auch hier Licht und Schatten eng beeinander: So demokratisch, wie es hierzulande gerne dargestellt wird, geht es nämlich auch unter den Revolutionären nicht zu – geschweige denn, dass sie alle gleichsam die Etablierung einer Demokratie nach westlichem Vorbild im Land anstreben. Viele der Revolutionäre haben lediglich wirtschaftliche Interessen und erhoffen sich mit dem Regimewechsel persönliche Vorteile. Andere wieder vertreten eine bestimmte Volksgruppe und wollen an der neuen Machtposition andere Volksgruppen unterdrücken. Von einer nationalen Einheit ist die Ukraine ohnehin weit entfernt. Und schließlich gehören zu den Revolutionären auch Rechtsextreme, Faschisten und Terroristen – eine Kategorie, in welche die Moskauer Staatsführung und das russische Staatsfernsehen gern alle ukrainische Revolutionäre stecken möchte. Die Faschisten stellen den Korrespondentenberichten zufolge allerdings nur eine Minderheit dar. Gleichwohl muss der im Westen vermittelte positive Eindruck über die Widerständler auf dem Majdan ein Stück weit zurechtgerückt werden. Bestenfalls ist in der Ukraine eine demokratische Firniss sichtbar.

Obendrein stellt sich die Frage, mit welchem moralischen Recht der Westen – vor allem die USA und Großbritannien – jetzt das Vorgehen der russischen Staatsführung verurteilen, nachdem sie sich selbst – ähnlich wie Russland – mit Lug und Trug die Rechtfertigung für den Einmarsch in den Irak geholt hatten oder einem Hilfeersuchen des afghanischen Staatschefs gefolgt waren. Worin unterscheidet sich ihr Verhalten jetzt vom dem Moskaus, das vorgibt auf ein Hilfeersuchen des gestürzten bzw. abgewählten ukrainischen Staatschefs zu reagieren und die russischstämmige Bevölkerung in der Ukraine – aber vor allem auf der Krim – vor Übergriffen schützen zu wollen?

Gewiss, Russland verhält sich völkerrechtswidrig, bricht Verträge und verdient dafür die Verachtung aller Staaten – besonders jener, die sich bisher rechtschaffen verhalten haben. Aber eines ist klar: eine einfache Lösung wird es in diesem Konflikt nicht geben. Die Ukraine ist – nicht zuletzt durch Umsiedlungen in der Zaren- und Sowjetzeit – ein Vielvölkerstaat geworden; die Krim wurde innerhalb des Sowjetreiches sogar erst in den 50er Jahren der ukrainischen Verwaltungseinheit zugeschlagen. Und das Land selbst erhielt erst Anfang der 90er Jahre seine Unabhängigkeit – inklusive der Krim mit deren Sonderstatus. Dass hier Grenzen, gefühlte Zugehörigkeiten und Verwaltungshandeln oftmals nicht zusammenpassen, versteht sich von selbst. Nur ein „runder Tisch“ aller Gruppierungen in der Ukraine kann das Land noch vor der Spaltung bewahren und einen Bürgerkrieg vermeiden. Dabei ist der gegenseitige Respekt und der Aufbau von Vertrauen der Ukrainer untereinander die entscheidende Voraussetzung – woran es derzeit aber zu mangeln scheint, weil auch die Führer der jeweiligen Gruppierungen unterschiedliche Interessen haben und irgendwie nach einer „hidden agenda“ vorgehen.

Das scheinen sich die „alten“ Großmächte Russland und die USA in den vergangenen Monaten zunutze gemacht zu haben. Die eine – Russland – versucht ihre Grenzen zu erweitern und sie gleichzeitig zu arrondieren, indem sie an den bisherigen Außengrenzen die russisch stämmige Bevölkerung „heim ins Reich“ holt. Die andere – die USA (mit Großbritannien) – sieht die Möglichkeit, „den Westen“ weiter „nach Osten“ zu verschieben (wenn nicht das Territorium der ganzen Ukraine, dann zumindest auf einem Teil von ihr). Die EU musste in den Verhandlungen lediglich als Steigbügelhalter herhalten, eine Rolle, welche die amerikanische Botschafterin in der Ukraine ja deutlich mit „Fuck the EU“ beschrieben hatte.

Der „kalte Krieg der Systeme“ scheint damit wieder zurück zu kehren. Es ist deshalb an der Zeit, dass sich eine Staatenkoalition ehrlicher Makler zusammenfindet, um die Scharfmacher auf beiden Seiten zu stoppen und einen politischen Kompromiss auszuarbeiten, der die Demokratie stärkt, das Miteinander der Völkerschaften in der Ukraine befördert und den Militärstrategen auf beiden Seiten Grenzen aufzeigt. Die Drohung der USA mit einem Rauswurf Russlands aus der Ländergruppe der G8 und einer Aufkündigung des Gipfels in Sotschi Anfang Juni ist daher gerade der falsche Weg – liegt aber womöglich im Kalkül der Scharfmacher in Washington begründet. Denn wo gäbe es einen besseren Ort, um mit Moskau Tacheles zu reden, als in Sotschi, also auf russischem Territorium, wo Putin als Gastgeber etwas zurückhaltender reagieren müsste und in der Defensive stünde? Eher sollte man also darauf drängen, den Gipfel noch um einige Monate vorzuziehen.

Die Demontage der Demokratie

Das wird in zehn Jahren eintreten
Quelle: IfD Allensbach

Wie morsch das Gebälk der Demokratie in einigen Staaten der westlichen Welt inzwischen geworden ist, zeigt eine neue Veröffentlichung zu den Aktivitäten des US-Geheimdienstes NSA und seinem britischen Gegenstück GCHQ. Heise-Online berichtete mit Verweis auf einer neuen Enthüllung des US-TV-Senders NBC, dass die eigentlich demokratischen Werten verpflichteten Regierungsstellen in den genannten Ländern weit über „Horch & Guck“ hinausgehen. Sie beobachten also nicht nur, verknüpfen die Informationen und geben sie dann gewissermaßen veredelt weiter zum Vorteil ihrer jeweiligen Regierung, sondern greifen aktiv in die Datenstrukturen und den Internet-Verkehr ein, verunglimpfen Personen, machen sie mundtot, verändern Informationen und zerstören Menschen, indem sie ihnen falsche Äußerungen unterschieben sowie einen Verdacht gegen sie in die Welt setzen und diesen dann streuen. Und solche Taktiken werden nicht nur gegen Terroristen und Verbrechersyndikate genutzt, sondern auch gegen – wie auch immer definierte – missliebige Personen, wie es heißt.

Es ist erschreckend und in höchstem Maß verstörend, wie durch solche Handlungen die westliche Demokratie insgesamt desavouiert und von innen heraus zerstört wird. An der Oberfläche sonnt sich US-Präsident Barack Obama noch im Licht der Werte von Freiheit und Demokratie, die als Vorbild für andere Staaten gelten sollen und den dunklen Regimen etwa in Russland und China entgegen gesetzt werden. Doch im Inneren hat die Demontage der Demokratie längst begonnen, wenn der freie Informationsfluss gelenkt, missliebige Personen diskreditiert, den Menschen eine andere Welt vorgespiegelt wird. Was unterscheidet NSA und GCHQ dann noch von der „Stasi“, der Staatssicherheit in der DDR – und so manch dunkler Zukunftsvision aus Science-Fiction-Romanen? Es braucht nur wie in Ungarn ein „Volkstribun“ vom Schlage eines Viktor Orbán „demokratisch“ an die Macht kommen. Mit diesen Beeinflussungsmöglichkeiten versehen, verkommt eine Demokratie dann schnell zur hohlen Phrase.

Umso verstörender ist, dass Politik und Öffentlichkeit diesen Themen so wenig Interesse entgegenbringen. Das steht im krassen Gegensatz zur Selbstgefälligkeit, mit der sich Bürger wie Politiker in der westlichen Welt so gerne als „Demokraten“ begreifen. In allen europäischen Staaten spielt das Thema einer Presseschau zufolge keine große Rolle mehr. Man arrangiert sich, geht zur Tagesordnung über. Es scheint, dass eine gewisse Sättigung erreicht ist. Offenbar wird das Risikopotenzial dieser neu entstandenen Lage nicht erkannt. Das zeigt auch eine aktuelle Umfrage des Allensbacher Meinungsforschungsinstituts. 69 Prozent der Befragten meinen danach, dass die Menschen sich wohl damit abfinden werden, dass ihre persönlichen Daten im Internet nicht sicher sind. 66 Prozent erwarten schlicht, dass Forscher und Wissenschaftler schon neue technische Möglichkeiten entwickeln werden, damit Datenmissbrauch besser unterbunden wird. Dann müsste sich die Politik aber wohl mehr um das Thema kümmern. Gleichzeitig gehen aber 63 Prozent davon aus, dass die Menschen noch mehr persönliche Informationen preisgeben als heute. Sie schätzen sich selbst also so ein. Nur 37 Prozent setzen auf den Staat, dass dieser für einen besseren Schutz für persönliche Daten im Internet schon sorgen wird.

Ist das bereits eine Kapitulation? Es scheint fast so. Und Politik sowie Intellektuelle, die sich sonst bei jedem noch so kleinen Skandälchen aufregen und die Talkshows bevölkern, zeigen sich stoisch und irgendwie desinteressiert. Warum nur?

Aufruf zum digitalen Widerstand

Um die Gefahren, die sich derzeit für die Bürger-  und Freiheitsrechte im digitalen Zeitalter abzeichnen, abschätzen zu können, muss man bloß ein paar Nachrichten der vergangenen Tage aufzählen: Eine kanadische Firma liefert die digitale Filtertechnologie, um die Bürger in Somalia, einem failed state, besser überwachen zu können. Es hat sich zudem herausgestellt, dass die Geheimdienste bei Wikileaks nicht nur gezielt nach Edward Snowdon gefahndet, sondern gleich alle Besucher gespeichert und kategorisiert haben. Außerdem wurde jüngst ein LED-Beleuchtungssystem vorgestellt, das auf die Präsenz von Personen reagieren, Räume überwachen und diese Daten dann weitermelden kann. Dass hier auch Bewegungsprofile, Verhaltensmuster etwa in Büros oder auf öffentlichen Flächen aufgezeichnet und ausgewertet werden, versteht sich von selbst. Wohlgemerkt ist die Technik in Lichtsystemen installiert – der Bürger merkt also gar nichts davon. Unser Big Brother nutzt also bereits Stealth-Technologie: Die digitale Überwachung soll gar nicht mehr wahrgenommen werden, was es dann auch erschwert, dagegen vorzugehen, weil sie in Systemen integriert ist, die andere Vorzüge haben, welche die meisten Bürger nicht missen möchte. Der Widerstand gegen eine solche Aufrüstung mit Überwachungstechnik dürfte zudem auch deshalb schwach ausfallen, weil die wenigsten die Überwachung registrieren. Anders noch die Lage als Polizisten Demonstrationen ostentativ gefilmt haben, oder bei der Debatte über die Präsenz von Überwachungskameras in öffentlichen Räumen.

Mehr und mehr zeichnet sich ab, dass (viele) Staaten und immer mehr Unternehmen unter „Big Data“ letztlich einem schrankenlosen Informations-Totalitarismus huldigen und mit diversen Algorithmen versuchen, die Umwelt zu instrumentalisieren: die Staatsorgane im Sinne eines von ihnen selbst definierten Sicherheitsbedürfnisses, und die Unternehmen zur Maximierung ihrer Gewinne. Schon bald könnte vor diesem Hintergrund Wirklichkeit werden, was in der Kurzgeschichte „Minority Report“ 1956 von Philip K. Dick (2002 mit Tom Cruise in der Hauptrolle verfilmt) noch als Schrecken einer ferner Zukunft dargestellt worden ist: Computer lassen potenzielle Verbrecher schon vor ihrer Tat verhaften oder eliminieren, weil die Wahrscheinlichkeit für eine entsprechende Tat besonders hoch erscheint. Kurz: Bisher wertet die NSA aus, wo wir gerade sind und mit wem wir wohl in Kontakt stehen. Doch bald wird sie auch für sich beanspruchen wollen zu wissen, wo wir bald sein werden.

Schon jetzt suchen Polizeidienststellen mit Überwachungskameras den öffentlichen Raum nach Verhaltensanomalien ab und lassen ihre Beamten präventiv einschreiten. Sie zeigen Präsenz an gewissen Plätzen, um Taten zu verhindern. Was zunächst durchaus wohlmeinend daherkommt, kann sehr schnell umschlagen. Schon bald können anhand von aufgezeichnetem Datenmaterial Menschen versehentlich in die Schusslinie der Ordnungshüter geraten, weil sie etwa einmal auf ein falsches Link geklickt haben, oder es zu Fehlwahrnehmungen der Computer kommt, Adressen vertauscht, Personen verwechselt werden oder Verhalten schlicht fehlgedeutet wird. Gerät der Verdacht dann – wissentlich oder unwissentlich – in die Öffentlichkeit, ist faktisch eine Beweislastumkehr eingetreten. Der Verdächtige muss seine Unschuld beweisen, nicht der Staat dessen Schuld. Der Rechtsstaat ist zum Unrechtsstaat geworden – nicht plötzlich, nicht durch einen Regimewechsel, sondern schleichend. Der vor dem Bundesgerichtshof entschiedene Fall einer Person, die wegen einer Verwechslung bei der Kreditauskunftei Schufa keinen Kredit bekam, zeigt ja bereits, wie die rechtlichen Automatismen  den Rechtsstaat so nach und nach aushöhlen.

Insofern war der Essay des SPD-Europaabgeordneten und Präsidenten des Europaparlaments Martin Schulz in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 6. Februar 2014 ein wichtiger politischer Anstoß, um nun endlich von Grund auf in den Berliner Fluren über die Sicherstellung der Grundrechte auch im digitalen Zeitalter zu beraten. Schulz erkennt die Digitalisierung nicht allein als technisches Problem, sondern als politische Herausforderung und fordert Regierungen und politische Gremien zum Handeln auf.

Nicht allzu viel zu erwarten ist indes in diesem Zusammenhang vom neu konstituierten Bundestagsausschuss für die „digitale Agenda“. Schon die Zusammensetzung des Gremiums zeigt, dass zu wenig Kenner der Materie in das Gremium Eingang gefunden haben. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt; und jedem Volksvertreter in wichtigen Funktionen sollte man zunächst den ehrlichen Willen unterstellen, sich in die Materie auch einarbeiten zu wollen.

Doch die Zeit drängt. Staaten und ihre Geheimdienste, vor allem aber Weltkonzerne vom Schlage eines Google, Facebook oder Apple sind dabei, Fakten zu schaffen. An dem nötigen Widerstand in der Öffentlichkeit fehlt es aber nach wie vor. Lammfromm geben die Menschen ihre Daten drein, um sich darüber zu freuen, dass sie einen kleinen Service, eine App, scheinbar kostenlos erhalten. Der Aufschrei jedenfalls im Umfeld des NSA-Skandals und mit dem Bekanntwerden immer dreisterer Methoden zur Absaugung der Persönlichkeitsdaten von Seiten der Digitalkonzerne ist ausgeblieben. Wenn dann erst einmal Haushaltsgeräte, Lampen, Uhren, Schmuckstücke und Autos alle miteinander vernetzt sind, wird es aber zu spät sein, im Nachhinein noch gesetzliche Regeln aufzustellen und die Fangarme der Datenkraken wieder zu kappen.

Denn die meisten Menschen haben sich bereits an den Zustand des digitalen Exhibitionismus gewöhnt, sie heben die praktischen Vorteile hervor, ohne sich bewusst zu machen, dass sie längst an der Leimrute der Konzerne und Staaten hängen. „Das könnte Ihnen auch gefallen“. „Andere Kunden haben auch bestellt …“ Sie befinden sich in seinem Wohlfühlraum. Ausbruch zwecklos. Denn abweichendes Verhalten wird damit ganz automatisch unterdrückt, weil echte Alternativen gar nicht angeboten werden – und wenn es dann doch einmal geschieht, könnte es schnell als feindliches bzw. schädliches Verhalten interpretiert werden mit Entzug der bisherigen Vorteile oder Meldung an den staatlichen Aufpasser.

Es ist an der Zeit, das Anliegen von Martin Schulz ernst zu nehmen, ihm zur Seite zu springen und seinen Worten nicht mit Häme zu begegnen, wie es derzeit viele selbsternannte „digital Natives“ tun. Denn viel zu viele Politiker denken noch in physischen Produkten und persönlichen Dienstleistungen, sind verhaftet in landwirtschaftlichen Produktionsquoten, debattieren über Arbeitslosenquoten und Produktivität, fordern eine bessere Sozialpolitik oder den Ausbau von Bahngleisen und Brücken. Dass allen traditionellen Politikbereichen aber längst eine digitale Käseglocke übergestülpt wird, ist wohl den wenigsten in Berlin, München oder sonstwo bewusst.

Karlsruher Dilemma

Es ist von „Kompetenzüberschreitung“ die Rede, von einer unterschwelligen „Verlagerung von Hoheitsrechten“, es wird die Unvereinbarkeit mit dem Primärrecht konstatiert und eine „Umgehung“ des Verbots der Staatsfinanzierung kritisiert. Liest man die Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu seinem Beschluss, die Frage nach einer Mandatsüberschreitung der Europäischen Zentralbank (EZB) im Zuge der Eurorettungsmaßnahmen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, so wird klar, dass die Richter das Anleihekaufprogramm OMT klar als verfassungswidrig eingeordnet und sofort unterbunden hätten – wenn es allein nach ihnen gegangen wäre.

Doch Karlsruhe sah sich offensichtlich diversen Zwängen ausgesetzt. Zum einen hatten die Richter wohl Bedenken, dass ein solches Verdikt die Euro-Krise in ihrer ganzen Schärfe hätte wiederaufleben lassen; womöglich mit der Folge, dass die Währungsunion ganz zerbrochen wäre. Das hätte man dann allein ihnen zur Last gelegt. Das Risiko einer solchen Katastrophe wollten sie offensichtlich nicht tragen. Zum anderen ist für die Rechtsaufsicht der EZB formal allein der EuGH zuständig. Schon in der Vergangenheit hatten sich die Karlsruher Richter in europapolitischen Fragen zurückgehalten und sich hilfsweise auf die nationalen Folgen für die heimischen Verfassungsorgane konzentriert. Ausfluss dieser Haltung war immer ihre Forderung, dem Parlament mehr Mitsprachemöglichkeiten in Europafragen einzuräumen. Im Falle der EZB hätte das BVerfG nun aber eine Europainstitution direkt maßregeln müssen, was auf eine europäische Verfassungskrise hinausgelaufen wäre.

Vor diesem Hintergrund ist der Vorlagebeschluss an den EuGH zumindest klug eingefädelt, indem man den Richtern dort zugleich die eigene Sicht der Lage vor Augen führt. Bislang hatten die Luxemburger nämlich jedwede Kritik an Kompetenzüberschreitungen europäischer Institutionen abtropfen lassen und diesen sogar einen weiten Interpretationsspielraum eingeräumt. Auch im Fall des OMT ist deshalb vom EuGH eher ein „Freispruch“ zu erwarten. Allerdings können die Luxemburger Richter die Argumente der Karlsruher Kollegen nun nicht einfach übergehen. Tun sie das trotzdem, ist der Konflikt programmiert. Denn die deutschen Richter können dann nicht einfach hinter ihre bisherige Position zurückfallen, sondern müssen ihrer Rechtsauffassung gemäß deutschen Institutionen – also auch der Bundesbank – dann die institutionelle Mitwirkung im Europaverbund untersagen. Das Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH bezieht sich nur auf das Europarecht.

Diese Konstellation dürfte auch die Europarichter nicht kaltlassen und sie dazu bewegen, dem Fingerzeig ihrer Karlsruher Kollegen zu folgen. Die signalisieren nämlich durchaus Kompromissbereitschaft: Wenn das OMT-Programm gedeckelt, die mittelbare Staatsfinanzierung unterbunden, die Inkaufnahme eines Schuldenschnitts ausgeschlossen und der EZB rechtliche Grenzen aufgezeigt würden, wären sie zufrieden. Anderenfalls stünde Europa die nächste politische Eskalation bevor.

Die teilweise heftigen Reaktionen zum Verhalten des Bundesverfassungsgerichts sind symptomatisch für die latente Instabilität der Europäischen Währungsunion: Die Integration hat inzwischen eine Tiefe erreicht, die sich weder in der Verfasstheit der gemeinsamen Institutionen widerspiegelt noch in der Haltung der Europäer. Verschiedene Mentalitäten und Rechtstraditionen prallen aufeinander. In der Euro-Krise haben sich die Gesellschaften eher noch mehr auseinandergelebt, sich wieder auf nationale Interessen besonnen. Jeder Konflikt führt zu noch mehr Animositäten. Auch von politischer Seite ist keine Überwindung der Konflikte zu erwarten.

Die Verfassungsrichter haben letztlich nur ihre institutionellen Grenzen formal anerkannt, wonach der EuGH inzwischen die oberste Rechtsprechung in Europa darstellt. Für viele eher national ausgerichtete Beobachter ist diese Erkenntnis zunächst einmal ein Schock – vielleicht ein heilsamer. Nun müssen die Richter am EuGH beweisen, dass sie dieser Machtposition auch gewachsen sind. Es darf nicht sein, dass ihre Rechtsprechung immer nur darin besteht, europäischen Institutionen Recht zu geben und diesen immer mehr Kompetenzen zuzuschanzen. Der Ärger über Europa insgesamt könnte sonst ein Ausmaß annehmen, das alle Schreckensszenarien in den Schatten stellt, über die in der Euro-Krise fabuliert wurde.

(Börsen-Zeitung, 8.2.2014)

Instrumentalisierte OECD

OECD-Geheimnis_bearbeitet-1Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, dass eine internationale Organisation wie die OECD in Zeiten des NSA-Skandals die USA als Hort der Datensicherheit und als sichere Verwahrstelle für Geschäftsgeheimnisse darstellt. Das Land nimmt nämlich den ersten Platz ein in der „Ratingliste“ der Analysten, in welchem Land Geschäftsgeheimnisse am besten aufgehoben sind, weshalb es sich dort nach Meinung der OECD-Ökonomen auch am ehesten lohnt, Hochtechnologiestandorte zu gründen und den Technologieaustausch zu pflegen.

Angesichts der jüngsten Enthüllungen über das Gebaren der US-Geheimdienste weltweit und der Verwicklungen von US-Privatfirmen mit der Datenkrake NSA stellt sich deshalb die Frage, wessen Geschäft die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) da eigentlich betreibt; und was uns das über die derzeit laufenden Verhandlungen über eine transatlantische Freihandelszone sagt.

Wird zwischen den USA und der EU womöglich tatsächlich auf dieser Datenbasis verhandelt und mittels solcher Statistiken dafür gesorgt, dass die gerühmten „US-Standards“, die ja laut dieser Studie als die besten der Welt gelten, auf alle Handelspartner ausgeweitet werden, weil die Ergebnisse doch auch so klar und positiv sind? Explizit wird nämlich in der von der OECD verfassten Ausarbeitung („Approaches to Protection of Undisclosed Information – Trade Secrets“ vom 22. Januar 2014) dargelegt, dass man nicht nur den gesetzlich und juristisch garantierten Schutz von Geschäftsgeheimnissen in das „Länderrating“ einbezogen hat, sondern auch die praktische Umsetzung des rechtlichen Regelwerks berücksichtigt hat insbesondere im Hinblick auf mögliche Probleme bei der Durchsetzung. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Dass China am Ende der Tabelle rangiert, ist keine Überraschung. Hier zeigt die Studie zumindest auf, dass zwischen dem rechtlichen Rahmen und der Verwirklichung dieser Vorgaben eine große Kluft besteht. Spätestens seit den Einblicken in das System der US-Geheimdienste durch Whistleblower Edward Snowdon wissen wir aber, dass diese – manche würden sagen: spitzfindige – Unterscheidung auch im Hinblick auf die USA getroffen werden muss. Zwar ist nicht explizit der Beweis erbracht, dass die Megadatenbanken der NSA auch für wirtschaftliche Zwecke genutzt wurden, aber der Gedanke liegt nahe – zumal man bei Geheimdiensten ja ohnehin nicht mehr als Vermutungen anstellen und Plausibilitäten konstatieren kann.

Dagegen findet man Deutschland, das selber große Stücke auf seinen Datenschutz hält und dem auch im Ausland beschieden wird, Geschäftsgeheimnisse und die Privatsphäre besser zu hüten als die meisten anderen Länder, irgendwo im Mittelfeld der OECD-Liste – hinter Korea, Italien und Großbritannien. Dass die OECD am Schluss ihrer Studie ankündigt, die Erhebungen noch weiter zu treiben im Hinblick auf mögliche Wirkungen unterschiedlich sicherer Umgebungen für Geschäftsgeheimnisse auf die Konjunktur und damit das Wachstum, kann vor diesem Hintergrund nur als Drohung aufgefasst werden.

 

Zwischen „Neuer Drachme“ und „Hart-Euro“

Die weiterhin schwelende Euro-Krise hat gleich mehrere Dimensionen: Zunächst waren die Banken betroffen wegen geplatzter Investments und fauler (Bau-)Kredite, dann viele Staaten, die ihnen aus der Patsche geholfen, sich damit aber verhoben hatten, und zu guter Letzt zeigte sich unter der erhöhten Wahrnehmung der Marktakteure, dass einige Volkswirtschaften jahrelang über ihre Verhältnisse gelebt haben. Letzteres war vor allem in Griechenland der Fall, weshalb viele Ökonomen darüber nachsinnen, wie man die Lage in den Griff bekommen kann, ohne dass Athen aus der Währungsunion ausscheiden muss.

Die Einführung einer Parallelwährung wäre so ein Vorschlag, der sich in jüngster Zeit immer größerer Beliebtheit erfreut. Wie der Mannheimer Ökonom Roland Vaubel unlängst in einem Vortrag vor dem Center for Financial Studies (CFS) darlegte, gibt es dafür zahlreiche Beispiele angefangen im Altertum, über das staatliche Papiergeld in England, Preußen und Frankreich der Neuzeit, den „Continental Bills“ in den USA und den privaten Banknoten während der Weimarer Hyperinflation. Vorschläge für eine Parallelwährung wurden überdies in den siebziger Jahren unterbreitet, um die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung über einen Wettbewerb der Währungen zu orchestrieren.

Zu Letzterem ist es bekanntermaßen nicht gekommen. Der Euro wurde verhandelt, vertraglich festgelegt und staatlich verfügt, obgleich die Inflationsdifferenzen zwischen den Ländern immer größer wurden und die Stabilitätsmentalität in der Gemeinschaft so heterogen blieb wie zuvor. Inzwischen hat sich ein enormer Wechselkursänderungsbedarf aufgestaut, der nach Meinung von Vaubel nur durch die Einführung etwa einer „Neuen Drachme“ in Griechenland als Parallelwährung oder – umgekehrt – einem „Hart-Euro“ für Deutschland, wie jüngst vom Münsteraner Ökonom Ulrich van Suntum vorgeschlagen, entspannen könnte.

Im Fall Griechenlands hätte eine sukzessiv abwertende Parallelwährung vor allem den Vorteil, die notwendige Anpassung der Löhne nach unten noch weiter zu treiben. Denn dieser Prozess ist ins Stocken geraten. Zum einen, weil die Bevölkerung blockiert und Reformpolitikern den Laufpass gibt. Zum anderen, weil immer häufiger Gerichte Lohnkürzungen einfach für verfassungswidrig und damit für nichtig erklären. Mit einer abwertenden Drachme könnte dieser Prozess durch die Hintertür fortgeführt werden.

Doch diese Idee ist nur auf dem ersten Blick elegant – und in der Praxis eher riskant. Warum sollten die Bürger in Griechenland darauf eingehen? Die Tarifparteien würden wohl einfach einen Automatismus einbauen, um die Löhne in Drachme stets auf Höhe des Euro zu halten. Zudem würden die Märkte schon beim geringsten Gerücht über ein solches Vorhaben verrückt spielen. „Eine Lösung der Krise“, weiß Vaubel selbst, „kommt letztlich nur durch die innere Einsicht der Bürger zustande“. Um die schwierige politische Überzeugungsarbeit kommen die Euro-Retter also nicht herum. Und die Chancen, dass es ihnen gelingt, stehen schlecht. Die Abstimmung bei der Europawahl im Mai dürfte ihnen die Arbeit nicht gerade erleichtern.