Konjunkturelle Scheuklappen

Beschwichtigungen allerorten. „Kein Grund zur Panik!“, mahnen die Ökonomen. Von einer Stimmungseintrübung könne „keine Rede“ sein, ebenso wenig von einer sich ankündigenden „Eiszeit“. Man dürfe den Indexrückgang „nicht überbewerten“. Allenfalls eine „Verschnaufpause“ sei nun zu erwarten angesichts des bereits recht reifen Stadiums im Wachstumszyklus der deutschen Wirtschaft. Die zitierten Äußerungen sind eine Reaktion auf den Rückgang des Ifo-Geschäftsklimaindex von 111,3 auf 110,7 Punkte, der nach Einschätzung der Ifo-Experten in erster Linie die pessimistischere Einschätzung wegen der Krim-Krise widerspiegelt.
Das trotz des Krim-Konflikts nach wie vor recht positive Konjunkturbild der Analysten erklärt sich aus dem recht hohen Niveau, auf dem sich die Wirtschaftsaktivitäten in Deutschland derzeit noch befinden. Die binnenwirtschaftlichen Wachstumstreiber Privatkonsum und Investitionen sind nach wie vor intakt, weil sie von niedrigerer Arbeitslosigkeit, steigenden Einkommen und den Modernisierungsnotwendigkeiten der Unternehmen gespeist werden. Auch die Exportaussichten sind wegen des Produktmix deutscher Unternehmen weiterhin positiv, auch wenn in Asien erste Ermüdungserscheinungen auftreten und der Euro-Währungskurs die preisliche Wettbewerbsfähigkeit etwas schmälert.

Was in der Prognose der künftigen konjunkturellen Entwicklung dabei vollkommen unterschätzt wird, ist die tektonische Verschiebung, die mit dem geopolitischen Konflikt eingesetzt hat. Die Kapitalflucht, die derzeit in Russland registriert wird, ist nur der Start einer generellen Umorientierung im Welthandel. Und dies wird vor allem die in Russland extrem engagierten deutschen Unternehmen treffen. Da braucht es gar keine weiteren Sanktionen mehr. Das Grundvertrauen der Investoren ist schon jetzt erschüttert. Wer will unter diesen Umständen in einem solchen Land und seinen Anrainern noch guten Gewissens investieren? Zumal dem Vernehmen nach in Russland bereits ein Gesetz in Vorbereitung ist, das Enteignungen und Verstaatlichungen von Unternehmen vereinfachen soll. Die absehbare Umorientierung von Investitionsströmen, die viele Milliardenengagements entwerten wird, und die Neuausrichtung des Außenhandels werden eine Zeit der Unsicherheit mit sich bringen, die in den Staatshaushalten ihren Niederschlag finden wird und in den Unternehmensbilanzen.

Nun wenden viele Beobachter ein, dass von den deutschen Exporten nur etwa 3 % nach Russland und nur 0,5 % in die Ukraine gehen, ein Einbruch also locker wegzustecken wäre, zumal die Erschütterungen wegen des Eigeninteresses der russischen Wirtschaft ja nur vorübergehend sein dürften. Auch über den Kanal steigender Energiepreise sei kein Effekt auf die deutsche Konjunktur zu erwarten, sofern drastischere Wirtschaftssanktionen ausbleiben. Doch wird dabei unterschätzt, dass die Folgen solcher geopolitischen Entwicklungen nie auf bilaterale Einzelbetrachtungen beschränkt bleiben. Wie Schockwellen durchdringen sie viele andere Bereiche, die scheinbar nichts damit zu tun haben. Erst vor kurzem hat die Ratingagentur Moody’s vor der Verwundbarkeit vieler Emerging-Markets-Länder gewarnt wegen ihrer zu hohen Abhängigkeit von externen Investitionen und den Kapitalflüssen. Eine kleine Störung kann hier schon größere Folgen nach sich ziehen. Und die Eurokrisenländer sind auch noch nicht aus dem Gröbsten heraus. Stockt die deutsche Konjunktur oder trübt sich der Welthandel ein, fallen sie erneut in die Rezession.

Schon in der Vergangenheit haben viele Ökonomen die Ansteckungsgefahren solcher geopolitischen Krisen unterschätzt, weil sie ihr Urteil viel zu sehr auf die lokalen und in den Wirtschaftsstatistiken unmittelbar sichtbaren Zusammenhänge abgestellt haben. Psychologische Effekte und die Wirkungen informellen Herdenverhaltens aufgrund beunruhigender Nachrichten wurden verkannt. Auch die Marktakteure scheinen den Ernst der Lage noch nicht begriffen zu haben.

Es geht nicht darum, einem konjunkturellen Doomsday-Szenario das Wort zu reden. Davon sind wir noch weit entfernt. Doch ein nicht durch Gesundbeterei getrübter Blick würde dazu zwingen, die politische Neuorientierung des Westens ökonomisch zu begleiten und erkannte Risiken schon im Vorfeld anzugehen. Denn richtig gefährlich wird die Lage nur, wenn man wegen der analytischen Scheuklappen blind in die nächste Rezession stolpert – und dann durch aktionistisches Getue alles nur noch schlimmer macht.

(Börsen-Zeitung, 26.3.2014)

 

 

Karlsruher Pragmatismus

Es ist zutiefst verstörend, wenn immer wieder erst die Verfassungsrichter in Karlsruhe den Bundestag als oberste Repräsentanz des Volkes an seine Aufgabe erinnern und dafür sorgen müssen, dass die demokratischen Grundregeln auch in der Euro-Rettungspolitik gewahrt werden. So geschehen etwa in den Entscheidungen zum Europäischen Stabilisierungsfonds (EFSF), zum Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) und zum Fiskalpakt. Immer wieder wurde der Bundestag gerügt, die im Grundgesetz garantierten parlamentarischen Kontrollbefugnisse doch etwas ernster zu nehmen, sich nicht mit fadenscheinigen Begründungen der Bundesregierung zufriedenzugeben und sich unter dem Diktat schneller Entscheidungen nicht die dafür notwendigen Werkzeuge aus der Hand schlagen zu lassen. Kein Ruhmesblatt also für unsere Volksvertreter.Entlang dieser Richtschnur hat das Bundesverfassungsgericht auch in der aktuellen Entscheidung argumentiert: Die Errichtung des ESM, der Fiskalpakt und die dazugehörigen nationalen Begleitgesetze wurden – wie bereits im Eilverfahren – zwar für verfassungsgemäß erklärt, den Parlamentariern aber erneut ins Stammbuch geschrieben, künftig Sorge zu tragen, dass Deutschland sein Stimmrecht im ESM nicht aus Verfahrensgründen verliert. Bundesregierung und Parlament müssten unter allen Umständen die Fäden in der Hand behalten. Europa ergibt sich nach diesem Verständnis insoweit aus den nationalen Parlamenten heraus, ist also kein Gebilde auf eigener Basis. Das hatten die Karlsruher Richter auch bei ihrer Entscheidung zur Europawahl zu verstehen gegeben, in der sie die Drei-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt hatten, weil das Europaparlament aus ihrer Sicht von minderer Qualität im Vergleich zum Bundestag ist.

Vor diesem Hintergrund kann die aktuelle Entscheidung durchaus als pragmatisch verstanden werden, weil sie die Frage nach der Finalität der europäischen Einigung noch ein Stück in die Zukunft schiebt – der Etablierung einer Banken- und Fiskalunion, die weitere Souveränität nach Brüssel abfließen lässt, zum Trotz. Denn die Kläger haben ja nicht unrecht, wenn sie anführen, dass dem Rettungsfondskonzept und den Targetverpflichtungen doch ein gewisser Leistungsautomatismus innewohnt. Aber ohne dieses Zugeständnis an die Politik hätten die Richter ihr Verdikt zum Anleihekaufprogramm der EZB nicht so scharf fassen können. Denn in der Beschlussvorlage für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) werfen sie der EZB vor, über ihr Mandat hinauszuschießen. Für die Euro-Rettung trage allein die Politik die Verantwortung. Wie hätten die Richter die Politik aber in diese Rolle drängen können, wenn sie ihr alle Rettungsinstrumente aus der Hand geschlagen hätten? Insofern stellt die Akzeptanz von ESM und Fiskalpakt in den Augen des Bundesverfassungsgerichts wohl das kleinere Übel dar.

Letztendlich drücken sich die Richter um eine klare Ansage zum richtigen Weg in ein integriertes Europa, wie es ja das Grundgesetz aufträgt. Da mögen Ängste vor einem Macht- und Bedeutungsverlust eine gewisse Rolle spielen, wie es in jeder großen Institution der Fall ist, die plötzlich nicht mehr in der Mitte stehen würde. Aber noch viel mehr dürfte es schlicht die Ratlosigkeit sein, wie sich Europa tatsächlich weiterentwickeln wird. Die Euro-Krise hat zwar neue gemeinsame Institutionen mit sich gebracht, doch die Menschen stehen dem Vorhaben angesichts der steten Brüsseler Machtausweitung immer skeptischer gegenüber. Deshalb ist der Rückgriff auf die nationale Verantwortung, dessen sich Karlsruhe befleißigt, die natürliche Reaktion auf die herrschende Unsicherheit.

Nun liegt der Ball wieder im europäischen Spielfeld. Die Akteure in Brüssel müssen das Vertrauen in den europäischen Integrationsprozess wiederherstellen. Dazu gehört eine stärkere Einbindung demokratischer Prozesse über das Europaparlament ebenso wie eine Zügelung des Machthungers von Institutionen. Ein Signal dafür könnte der EuGH senden, der die von Karlsruhe vorgelegte Frage nach der Rechtmäßigkeit des EZB-Anleihekaufprogramms zu entscheiden hat. Bisher haben sich die Europarichter das Recht immer so hingebogen, dass die eigene Zuständigkeit ausgeweitet worden ist und europäische Institutionen gestärkt aus den Verfahren hervorgegangen sind. Eine zumindest teilweise Zügelung der EZB-Mandatsausweitung wäre ein Novum, würde den EuGH auch als ehrlichen Interpreten europäischer Rechte ausweisen und könnte dafür sorgen, dass das Bürgervertrauen zu Europa wieder zurückkehrt. (Börsen-Zeitung, 19. März 2014)

Die Versuchung aus Frankfurt

Von Stephan Lorz
Von Stephan Lorz
Auch wenn Bundesfinanzministger Wolfgang Schäuble nur über 2,5 Mrd. Euro aus dem Bundesbankgewinn direkt verfügen kann und der Rest der insgesamt 4,6 Mrd. Euro in den Investitions- und Tilgungsfonds fließen – eine Versuchung stellt die Überweisung aus Frankfurt aber gleichwohl dar. Zwar sind die 2,5 Mrd. Euro Handgeld ohnehin im Bundeshaushalt „verplant“ gewesen, der Rest aber senkt die Schuldenquote, was fiskalischen Spielraum verschafft und neue Ausgabenideen sprießen lässt. Würde es die Zwangstilgung nicht geben, wäre auch für die gesamten 4,6 Mrd. Euro schnell eine Verwendung gefunden. Wie gefährlich eine solche Haltung allerdings ist, haben die vergangenen zwei Jahre gezeigt, als die Notenbank entgegen den Erwartungen in Berlin nur einen dreistelligen Millionenbetrag ausgeworfen hatte, weshalb die Regierung ihre Planung hastig korrigieren musste. Bleibt die Frage: Warum nicht den ganzen Betrag zur Tilgung hernehmen? Das wäre auf jeden Fall nachhaltiger für den Gesamtstaat. Denn mittelbar käme ein solcher Schritt dem Fiskus durch niedrigere Zinslasten über viele Jahre zugute.

Die kalten Krieger und die Ukraine

Die Sympathie mit den Revolutionären in der Ukraine ist groß. Immerhin haben sie es geschafft, ein kleptokratisches Unrechtsregime zu stürzen. Sie sind nun dabei, demokratische Strukturen im Land einzuziehen und der weit verbreiteten Korruption den Kampf anzusagen. Dass sie hierbei von der westlichen Welt unterstützt werden, ist eigentlich selbstverständlich.

Doch wie bei jeder Revolution liegen auch hier Licht und Schatten eng beeinander: So demokratisch, wie es hierzulande gerne dargestellt wird, geht es nämlich auch unter den Revolutionären nicht zu – geschweige denn, dass sie alle gleichsam die Etablierung einer Demokratie nach westlichem Vorbild im Land anstreben. Viele der Revolutionäre haben lediglich wirtschaftliche Interessen und erhoffen sich mit dem Regimewechsel persönliche Vorteile. Andere wieder vertreten eine bestimmte Volksgruppe und wollen an der neuen Machtposition andere Volksgruppen unterdrücken. Von einer nationalen Einheit ist die Ukraine ohnehin weit entfernt. Und schließlich gehören zu den Revolutionären auch Rechtsextreme, Faschisten und Terroristen – eine Kategorie, in welche die Moskauer Staatsführung und das russische Staatsfernsehen gern alle ukrainische Revolutionäre stecken möchte. Die Faschisten stellen den Korrespondentenberichten zufolge allerdings nur eine Minderheit dar. Gleichwohl muss der im Westen vermittelte positive Eindruck über die Widerständler auf dem Majdan ein Stück weit zurechtgerückt werden. Bestenfalls ist in der Ukraine eine demokratische Firniss sichtbar.

Obendrein stellt sich die Frage, mit welchem moralischen Recht der Westen – vor allem die USA und Großbritannien – jetzt das Vorgehen der russischen Staatsführung verurteilen, nachdem sie sich selbst – ähnlich wie Russland – mit Lug und Trug die Rechtfertigung für den Einmarsch in den Irak geholt hatten oder einem Hilfeersuchen des afghanischen Staatschefs gefolgt waren. Worin unterscheidet sich ihr Verhalten jetzt vom dem Moskaus, das vorgibt auf ein Hilfeersuchen des gestürzten bzw. abgewählten ukrainischen Staatschefs zu reagieren und die russischstämmige Bevölkerung in der Ukraine – aber vor allem auf der Krim – vor Übergriffen schützen zu wollen?

Gewiss, Russland verhält sich völkerrechtswidrig, bricht Verträge und verdient dafür die Verachtung aller Staaten – besonders jener, die sich bisher rechtschaffen verhalten haben. Aber eines ist klar: eine einfache Lösung wird es in diesem Konflikt nicht geben. Die Ukraine ist – nicht zuletzt durch Umsiedlungen in der Zaren- und Sowjetzeit – ein Vielvölkerstaat geworden; die Krim wurde innerhalb des Sowjetreiches sogar erst in den 50er Jahren der ukrainischen Verwaltungseinheit zugeschlagen. Und das Land selbst erhielt erst Anfang der 90er Jahre seine Unabhängigkeit – inklusive der Krim mit deren Sonderstatus. Dass hier Grenzen, gefühlte Zugehörigkeiten und Verwaltungshandeln oftmals nicht zusammenpassen, versteht sich von selbst. Nur ein „runder Tisch“ aller Gruppierungen in der Ukraine kann das Land noch vor der Spaltung bewahren und einen Bürgerkrieg vermeiden. Dabei ist der gegenseitige Respekt und der Aufbau von Vertrauen der Ukrainer untereinander die entscheidende Voraussetzung – woran es derzeit aber zu mangeln scheint, weil auch die Führer der jeweiligen Gruppierungen unterschiedliche Interessen haben und irgendwie nach einer „hidden agenda“ vorgehen.

Das scheinen sich die „alten“ Großmächte Russland und die USA in den vergangenen Monaten zunutze gemacht zu haben. Die eine – Russland – versucht ihre Grenzen zu erweitern und sie gleichzeitig zu arrondieren, indem sie an den bisherigen Außengrenzen die russisch stämmige Bevölkerung „heim ins Reich“ holt. Die andere – die USA (mit Großbritannien) – sieht die Möglichkeit, „den Westen“ weiter „nach Osten“ zu verschieben (wenn nicht das Territorium der ganzen Ukraine, dann zumindest auf einem Teil von ihr). Die EU musste in den Verhandlungen lediglich als Steigbügelhalter herhalten, eine Rolle, welche die amerikanische Botschafterin in der Ukraine ja deutlich mit „Fuck the EU“ beschrieben hatte.

Der „kalte Krieg der Systeme“ scheint damit wieder zurück zu kehren. Es ist deshalb an der Zeit, dass sich eine Staatenkoalition ehrlicher Makler zusammenfindet, um die Scharfmacher auf beiden Seiten zu stoppen und einen politischen Kompromiss auszuarbeiten, der die Demokratie stärkt, das Miteinander der Völkerschaften in der Ukraine befördert und den Militärstrategen auf beiden Seiten Grenzen aufzeigt. Die Drohung der USA mit einem Rauswurf Russlands aus der Ländergruppe der G8 und einer Aufkündigung des Gipfels in Sotschi Anfang Juni ist daher gerade der falsche Weg – liegt aber womöglich im Kalkül der Scharfmacher in Washington begründet. Denn wo gäbe es einen besseren Ort, um mit Moskau Tacheles zu reden, als in Sotschi, also auf russischem Territorium, wo Putin als Gastgeber etwas zurückhaltender reagieren müsste und in der Defensive stünde? Eher sollte man also darauf drängen, den Gipfel noch um einige Monate vorzuziehen.