{"id":73,"date":"2014-02-15T16:22:00","date_gmt":"2014-02-15T15:22:00","guid":{"rendered":"http:\/\/vox-populi.info\/?p=73"},"modified":"2014-02-15T16:22:00","modified_gmt":"2014-02-15T15:22:00","slug":"karlsruher-dilemma","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vox-populi.info\/?p=73","title":{"rendered":"Karlsruher Dilemma"},"content":{"rendered":"<p>Es ist von &#8222;Kompetenz\u00fcberschreitung&#8220; die Rede, von einer unterschwelligen &#8222;Verlagerung von Hoheitsrechten&#8220;, es wird die Unvereinbarkeit mit dem Prim\u00e4rrecht konstatiert und eine &#8222;Umgehung&#8220; des Verbots der Staatsfinanzierung kritisiert. Liest man die Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu seinem Beschluss, die Frage nach einer Mandats\u00fcberschreitung der Europ\u00e4ischen Zentralbank (EZB) im Zuge der Eurorettungsma\u00dfnahmen dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, so wird klar, dass die Richter das Anleihekaufprogramm OMT klar als verfassungswidrig eingeordnet und sofort unterbunden h\u00e4tten &#8211; wenn es allein nach ihnen gegangen w\u00e4re.<\/p>\n<p>Doch Karlsruhe sah sich offensichtlich diversen Zw\u00e4ngen ausgesetzt. Zum einen hatten die Richter wohl Bedenken, dass ein solches Verdikt die Euro-Krise in ihrer ganzen Sch\u00e4rfe h\u00e4tte wiederaufleben lassen; wom\u00f6glich mit der Folge, dass die W\u00e4hrungsunion ganz zerbrochen w\u00e4re. Das h\u00e4tte man dann allein ihnen zur Last gelegt. Das Risiko einer solchen Katastrophe wollten sie offensichtlich nicht tragen. Zum anderen ist f\u00fcr die Rechtsaufsicht der EZB formal allein der EuGH zust\u00e4ndig. Schon in der Vergangenheit hatten sich die Karlsruher Richter in europapolitischen Fragen zur\u00fcckgehalten und sich hilfsweise auf die nationalen Folgen f\u00fcr die heimischen Verfassungsorgane konzentriert. Ausfluss dieser Haltung war immer ihre Forderung, dem Parlament mehr Mitsprachem\u00f6glichkeiten in Europafragen einzur\u00e4umen. Im Falle der EZB h\u00e4tte das BVerfG nun aber eine Europainstitution direkt ma\u00dfregeln m\u00fcssen, was auf eine europ\u00e4ische Verfassungskrise hinausgelaufen w\u00e4re.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund ist der Vorlagebeschluss an den EuGH zumindest klug eingef\u00e4delt, indem man den Richtern dort zugleich die eigene Sicht der Lage vor Augen f\u00fchrt. Bislang hatten die Luxemburger n\u00e4mlich jedwede Kritik an Kompetenz\u00fcberschreitungen europ\u00e4ischer Institutionen abtropfen lassen und diesen sogar einen weiten Interpretationsspielraum einger\u00e4umt. Auch im Fall des OMT ist deshalb vom EuGH eher ein &#8222;Freispruch&#8220; zu erwarten. Allerdings k\u00f6nnen die Luxemburger Richter die Argumente der Karlsruher Kollegen nun nicht einfach \u00fcbergehen. Tun sie das trotzdem, ist der Konflikt programmiert. Denn die deutschen Richter k\u00f6nnen dann nicht einfach hinter ihre bisherige Position zur\u00fcckfallen, sondern m\u00fcssen ihrer Rechtsauffassung gem\u00e4\u00df deutschen Institutionen &#8211; also auch der Bundesbank &#8211; dann die institutionelle Mitwirkung im Europaverbund untersagen. Das Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH bezieht sich nur auf das Europarecht.<\/p>\n<p>Diese Konstellation d\u00fcrfte auch die Europarichter nicht kaltlassen und sie dazu bewegen, dem Fingerzeig ihrer Karlsruher Kollegen zu folgen. Die signalisieren n\u00e4mlich durchaus Kompromissbereitschaft: Wenn das OMT-Programm gedeckelt, die mittelbare Staatsfinanzierung unterbunden, die Inkaufnahme eines Schuldenschnitts ausgeschlossen und der EZB rechtliche Grenzen aufgezeigt w\u00fcrden, w\u00e4ren sie zufrieden. Anderenfalls st\u00fcnde Europa die n\u00e4chste politische Eskalation bevor.<\/p>\n<p>Die teilweise heftigen Reaktionen zum Verhalten des Bundesverfassungsgerichts sind symptomatisch f\u00fcr die latente Instabilit\u00e4t der Europ\u00e4ischen W\u00e4hrungsunion: Die Integration hat inzwischen eine Tiefe erreicht, die sich weder in der Verfasstheit der gemeinsamen Institutionen widerspiegelt noch in der Haltung der Europ\u00e4er. Verschiedene Mentalit\u00e4ten und Rechtstraditionen prallen aufeinander. In der Euro-Krise haben sich die Gesellschaften eher noch mehr auseinandergelebt, sich wieder auf nationale Interessen besonnen. Jeder Konflikt f\u00fchrt zu noch mehr Animosit\u00e4ten. Auch von politischer Seite ist keine \u00dcberwindung der Konflikte zu erwarten.<\/p>\n<p>Die Verfassungsrichter haben letztlich nur ihre institutionellen Grenzen formal anerkannt, wonach der EuGH inzwischen die oberste Rechtsprechung in Europa darstellt. F\u00fcr viele eher national ausgerichtete Beobachter ist diese Erkenntnis zun\u00e4chst einmal ein Schock &#8211; vielleicht ein heilsamer. Nun m\u00fcssen die Richter am EuGH beweisen, dass sie dieser Machtposition auch gewachsen sind. Es darf nicht sein, dass ihre Rechtsprechung immer nur darin besteht, europ\u00e4ischen Institutionen Recht zu geben und diesen immer mehr Kompetenzen zuzuschanzen. Der \u00c4rger \u00fcber Europa insgesamt k\u00f6nnte sonst ein Ausma\u00df annehmen, das alle Schreckensszenarien in den Schatten stellt, \u00fcber die in der Euro-Krise fabuliert wurde.<\/p>\n<p>(B\u00f6rsen-Zeitung, 8.2.2014)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es ist von &#8222;Kompetenz\u00fcberschreitung&#8220; die Rede, von einer unterschwelligen &#8222;Verlagerung von Hoheitsrechten&#8220;, es wird die Unvereinbarkeit mit dem Prim\u00e4rrecht konstatiert und eine &#8222;Umgehung&#8220; des Verbots der Staatsfinanzierung kritisiert. 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