{"id":152,"date":"2014-09-30T19:19:59","date_gmt":"2014-09-30T17:19:59","guid":{"rendered":"http:\/\/vox-populi.info\/?p=152"},"modified":"2014-09-30T19:19:59","modified_gmt":"2014-09-30T17:19:59","slug":"das-letzte-wort-hat-karlsruhe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vox-populi.info\/?p=152","title":{"rendered":"Das letzte Wort hat Karlsruhe"},"content":{"rendered":"<p>Mit gro\u00dfer Spannung warten nicht nur die Prozessbeteiligten auf die Verhandlung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) am Dienstag, 14. Oktober, \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der OMT-Beschl\u00fcsse der Europ\u00e4ischen Zentralbank (EZB). Denn es geht dabei um viel mehr als die Frage nach der Verfassungs- oder Europarechtswidrigkeit einzelner Ank\u00e4ufe kurzlaufender Staatsanleihen von Krisenl\u00e4ndern, sondern insgesamt um die Freiheitsgrade der EZB, um eine Kl\u00e4rung des Verh\u00e4ltnisses zwischen Unionsrecht und nationalem Recht und letztlich um das Ma\u00df an Souver\u00e4nit\u00e4t, das im W\u00e4hrungsverbund vergemeinschaftet werden darf. Und davon h\u00e4ngt auch ab, wie die M\u00e4rkte den sp\u00e4ter zu erwartenden Urteilsspruch aufnehmen. Schlimmstenfalls k\u00f6nnte Karlsruhe br\u00fcskiert werden, was einen Aufschrei in Deutschland ausl\u00f6sen und den eurokritischen Kr\u00e4ften noch mehr Zulauf bescheren w\u00fcrde, oder die EZB wird gez\u00fcgelt, was ein Wiederaufleben der Euro-Krise nach sich ziehen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Das Problem f\u00fcr Karlsruhe: Die Richter gehen davon aus, dass die Frankfurter Euro-Banker ihr Mandat mit den angek\u00fcndigten selektiven Staatsanleihek\u00e4ufen \u00fcberstrapaziert haben, da die EZB aber dem Europarecht untersteht, k\u00f6nnen sie die Notenbank nicht bremsen. Allenfalls die Bundesbank m\u00fcsste sich einem negativen Richterspruch beugen. Bundesbankpr\u00e4sident Jens Weidmann opponiert aber ohnehin schon l\u00e4nger gegen diese EZB-Politik &#8211; meist erfolglos, weil eine Mehrheit seiner Kollegen Staatsanleihek\u00e4ufen positiv gegen\u00fcbersteht.<\/p>\n<p>Entscheidend ist deshalb, ob sich die Karlsruher Richter einem m\u00f6glicherweise ebenfalls nachsichtigen Richterspruch ihrer Europakollegen entgegenstellen und einen offenen Konflikt riskieren wollen. Der fr\u00fchere Verfassungsrichter Udo di Fabio hielt in einem Vortrag in der School of Finance in Frankfurt zwar nicht hinterm Berg mit seiner kritischen Haltung zum EZB-Gebaren, rechnet aber seinerseits mit einem gewissen Entgegenkommen. Das Bundesverfassungsgericht werde &#8222;wohl seinerseits jede Andeutung einer Beschr\u00e4nkung der EZB seitens des EuGH wohlwollend aufnehmen&#8220;, meint er.<\/p>\n<p>Aber auch die EZB muss vorsichtig agieren, w\u00fcrde sie einen gro\u00dfen Verfassungskonflikt doch nicht unbeschadet \u00fcberstehen. Schlie\u00dflich w\u00fcrde ihr das Vertrauen des gr\u00f6\u00dften und wichtigsten Mitgliedslands entzogen, die \u00f6ffentliche Debatte w\u00fcrde ihr zusetzen und die M\u00e4rkte w\u00fcrden negativ reagieren. &#8222;Im Endeffekt&#8220;, so di Fabio, &#8222;m\u00fcsste Deutschland wohl aus dem Euro austreten.&#8220;<\/p>\n<p>Der wohl unl\u00f6sbare Konflikt besteht allein deshalb, weil die Politik und die sie tragende Bev\u00f6lkerung nicht willens oder imstande sind, die EU in einen Bundesstaat zu \u00fcberf\u00fchren mit klarer Verantwortung und Machtverteilung. So bleibt das Gebilde &#8222;ambivalent&#8220;, wie di Fabio sagt. Solange das der Fall sei, werde es immer wieder zu Klagen kommen. Auch die j\u00fcngsten EZB-Beschl\u00fcsse zum Ankauf von Kreditverbriefungen und Pfandbriefen d\u00fcrften Verfassungsbeschwerden nach sich ziehen, weil die Notenbank nach Ansicht ihrer Kritiker zu hohe Risiken in die Bilanz nimmt, erwartet di Fabio. Denn es komme zu einem Haftungsautomatismus. Die Bankenunion sei ein weiteres Klagefeld.<\/p>\n<p>Entsprechend gro\u00df ist deshalb der Druck auf die Politik, nicht nur die institutionellen Fragen der Euro-Rettung zu kl\u00e4ren, sondern eine gr\u00f6\u00dfere Debatte \u00fcber die Finalit\u00e4t Europas einzuleiten. Die k\u00f6nnte in eine Grundgesetz\u00e4nderung m\u00fcnden, was der europ\u00e4ischen Integration mehr Freir\u00e4ume zugestehen w\u00fcrde. Solange dies aber nicht geschehen sei, d\u00fcrfe in einem souver\u00e4nen Staat das Grundrecht auf Demokratie &#8222;nicht entleert werden&#8220;. Die Gew\u00e4hlten &#8222;m\u00fcssten schon noch etwas zu entscheiden haben&#8220;. Und bis dahin, so di Fabio, &#8222;darf auch der EuGH nicht da letzte Wort haben, sondern das Bundesverfassungsgericht&#8220;.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit gro\u00dfer Spannung warten nicht nur die Prozessbeteiligten auf die Verhandlung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) am Dienstag, 14. Oktober, \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der OMT-Beschl\u00fcsse der Europ\u00e4ischen Zentralbank (EZB). 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