Abgesang auf die Eurozone

25 Jahre deutsch-deutsche Währungsunion – und die Lehren für die Eurozone, wo derzeit Nationalismus und gegenseitiges Misstrauen die Zukunft verdunkeln.

Von Stephan Lorz

Wie sich die Bilder gleichen! 1. Juli 1990: Warteschlangen vor den Banken, Menschen fallen sich in die Arme, winken den Geldtransportern vom Straßenrand aus zu, jubeln in die Fernsehkameras. Die D-Mark kommt in die DDR. 1. Januar 2002: Europaflaggen über der Akropolis, Menschen tanzen auf den öffentlichen Plätzen, Griechenland bekommt doch noch den Euro. Die Drachme ist schnell vergessen, der neuen Währung wird gehuldigt.

Und heute? Die Währungsunion in Deutschland war letztlich ein Erfolg. Kaum jemand zweifelt noch daran, dass es die richtige Entscheidung war, auf dem Weg zur deutschen Einheit zunächst ein gemeinsames Geld einzuführen. Die D-Mark hat nicht sogleich „blühende Landschaften“ hervorgebracht, doch leiteten die starke Währung und die Milliardenhilfe im Rahmen des „Aufbaus Ost“ nach einer Phase hoher Arbeitslosigkeit eine Reindustrialisierung in den neuen Bundesländern ein, um die Deutschland im Ausland mittlerweile beneidet wird. Die verbliebenen und die neuen Unternehmen im Osten sind inzwischen weltweit wettbewerbsfähig, wenngleich das Produktivitäts- und Einkommensniveau noch nicht ganz Weststandard erreicht hat. Der Sozialismus hatte die damalige DDR viel stärker ausbluten lassen, als Ökonomen und Politiker seinerzeit wahrgenommen hatten. Ein Warnzeichen für alle derartigen Experimente heute.

Was die Europäische Währungsunion anbelangt, so sind die Erfahrungen gemischt. Zwar ist der Währungsraum weltweit attraktiv, weil er eine hohe Wirtschaftskraft in die Waagschale werfen kann, doch haben unverantwortliches politisches Verhalten und der falsche Einstiegskurs in einigen Volkswirtschaften ein konjunkturelles Strohfeuer entzündet, das wenige Jahre später die Eurozone in eine tiefe Krise stürzte. Ganze Staaten mussten gerettet werden und hatten sich einem strikten Reformprogramm zu unterziehen. Die damit einhergehende Arbeitslosigkeit erreichte so beängstigende Ausmaße, dass vereinzelt sogar das kapitalistische Wirtschaftssystem infrage gestellt worden ist. Das gilt vor allem in Griechenland, wo die staatlichen Strukturen und politischen Verhaltensmuster nicht einmal annähernd einer modernen Volkswirtschaft entsprechen und die Zerwürfnisse daher besonders groß sind.

Im Gegensatz zur deutsch-deutschen Währungsunion, wo vor 25 Jahren ebenfalls zunächst die wirtschaftlich-pekuniäre Einheit vollzogen wurde, ehe es zur politischen Einheit kam, ist die Europäische Währungsunion in der ersten Phase steckengeblieben. Während in Deutschland zentrale Institutionen das Sagen haben, fehlen der Eurozone gerade solche klaren Strukturen: Die Geldpolitik wurde vergemeinschaftet, die Finanzpolitik aber blieb in der Entscheidungshoheit der Mitgliedstaaten. Das führt zu einer verstärkten Verschuldungsneigung bei den Staaten, weil sich die damit einhergehenden Kosten in einer Währungsunion teilweise auf andere Länder überwälzen lassen – was für großen Missmut sorgt.

An einer Vervollständigung der Eurozone durch eine politische Union ist vor diesem Hintergrund gegenwärtig gar nicht zu denken. Der Streit um den Länderfinanzausgleich in Deutschland zeigt, wie schwer es schon in einem Nationalstaat ist, die Interessen auf einen Nenner zu bringen. Wie viel schwieriger ist es dann in einem losen Staatenbund, in dem das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen nicht so stark ausgeprägt oder gar nicht vorhanden ist? Der politische Umgang mit der Euro-Krise und der verstetigte Regelbruch haben das Misstrauen der Bürger zudem noch verstärkt. Der Nationalismus nimmt zu, was jeden weiteren Integrationsschritt erschwert.

Während die D-Mark die beiden deutschen Staaten weiter zusammengeschweißt hat, fungiert der Euro derzeit also eher als Spaltpilz. Dabei war das Projekt von der Politik einst ausersehen, Europa zu einen und eine politische Union vorzubereiten. Es erscheint heute aber unwahrscheinlicher denn je, dass die Nationalstaaten zu weiterem Souveränitätsverzicht bereit wären, um etwa einen Euro-Finanzminister mit Durchgriffsrechten auszustatten. Die Eurozone wird deshalb immer fragiler. Zwar gab es auch bei der deutsch-deutschen Währungsunion Momente der Verunsicherung. Letztendlich aber war sie ein Selbstläufer. In Europa indes wäre schon ein politischer Kraftakt nötig, um das Blatt noch zu wenden. Vielleicht haben die desaströs verlaufenen Verhandlungen mit Griechenland den beteiligten Personen noch einmal vor Augen geführt, wie dünn das Eis eigentlich ist, auf dem die Eurozone steht.

D-Mark, Drachme, Bitcoins: Ersatzwährungen im Wartestand?

Die deutsch-deutsche Währungsunion vor 25 Jahren hat es gezeigt: Gutes Geld verdrängt schlechtes. Doch wenn ein Land aus der Währungsunion fällt, braucht es Notgeld. Im Kalten Krieg waren die Staaten diesbezüglich vorbereitet.

Deutsche Banknoten

Von Stephan Lorz, Frankfurt

In den Jahrzehnten des Kalten Krieges bis zur deutschen Einigung waren die Notenbanken des Westens und des Ostens auf das Schlimmste gefasst: Sollte der potenzielle Gegner die Wirtschaft durch die massenhafte Infiltration von Falschgeld schwächen, gab es „Ersatzgeld“. Um die damit einhergehende Destabilisierung etwa der D-Mark zu stoppen, hätte die Bundesbank nämlich die laufende Banknotenserie für ungültig erklärt und neue Geldscheine aus einem Vorrat in Umlauf gebracht. Das Notgeld – 15 Mrd. D-Mark in kleinen Scheinen – wurde in einem Bunker unter einem Schulungszentrum der Bundesbank in Cochem gelagert. Der Geldbestand wurde alle drei Monate stichprobenartig kontrolliert. Außer den Bundesbankprüfern durfte niemand den Bunker betreten.

Dass eine gewisse Vorsorge nötig ist, war den Notenbankern aus der Geschichte bekannt. Schon der sowjetrussische Revolutionär Wladimir Iljitsch Lenin sagte: „Wer die Kapitalisten vernichten will, muss ihre Währung zerstören.“ Und da die D-Mark im Laufe der fünfziger Jahre bis hin zur Europäischen Währungsunion der ganze Stolz der westdeutschen Nation war, galt sie als potenzielles Angriffsziel geheimdienstlicher Aktionen. Zumal man wusste, dass auch das Hitler-Regime im „Dritten Reich“ in großem Stil Pfund-Noten gefälscht und in Umlauf gebracht hatte.

Auch für den Fall einer neuen Hyperinflation schien eine Ersatzwährung die richtige Vorsorge zu sein. Die Deutschen hatten diesbezüglich ja ihre eigenen Erfahrungen gesammelt und das schier unvorstellbare Leid vor Augen, was sich letztendlich in ihr kollektives Gedächtnis eingebrannt und zu einer ausgeprägten Stabilitätskultur im Hinblick auf die Währungspolitik geführt hat.

Natürlich hatte die damalige DDR ebenfalls vorgesorgt und sogenanntes „Militärgeld“ als Ersatzwährung vorrätig: Alte Scheine wurden – neu gestempelt und überdruckt – in mehreren Depots in Grenznähe sowie in Ost-Berlin untergebracht. Offiziell „zur Verteidigung der Währung“, aber zugleich auch, um sie „in eroberten Gebieten zu verwenden“, wie es laut Bundesbank-Historiker Reinhold Walburg in manchen Dokumenten unverhohlen heißt.

Mit der deutsch-deutschen Währungsunion, die vor bald 25 Jahren am 1. Juli 1990 vollzogen wurde, waren die deutsch-deutschen Ersatzwährungen dann Geschichte. Die Lastwagen der Bundesbank brachten 440 Millionen D-Mark-Scheine in die damals noch existierende DDR. Münzen waren Mangelware, weshalb die im Westen eher weniger genutzten „Fünfer“ als Scheine verstärkt in Umlauf kamen.

Schon damals hatte man angesichts der steigenden Menge an Banknoten Zweifel, dass die nötige Anzahl für eine Ersatzwährung überhaupt herzustellen wäre. Deshalb wurde das Konzept aufgegeben. Man setzte bei der nächsten D-Mark-Serie stattdessen auf eine immer höhere Fälschungssicherheit durch immer neue technische Kniffe.

Auch für den Euro gibt es offiziell keine Ersatzwährung für den Krisenfall. Die Ausgabe neuer, noch fälschungssicherer Noten soll das überflüssig machen. Doch im Falle eines Auseinanderbrechens der Währungsunion oder im Falle des Exits eines Landes, wie er aktuell mit Griechenland droht, wäre man wohl froh, wenn es bereits gedrucktes Notgeld gäbe, das man schnell ersatzweise ausgeben könnte. Vielleicht haben andere Staaten und – konkret – Athen diesbezüglich bereits vorgesorgt. Entsprechende Druckplatten dürfte wohl jede Notenbank im Tresor haben. Hilfsweise müssten existierende Euro-Scheine einfach überstempelt werden, was eine Wertvernichtung darstellen würde, oder alte noch nicht zerstörte Drachmen-Noten würden neu ausgegeben.

Das wäre überflüssig, wenn das digitale Geld schon allumfassend eingesetzt und nutzbar wäre. Bislang mangelt es hier noch an der entsprechenden Ausstattung der Bürger und der Kassen, um via Handy oder Chip den Zahlungsvorgang durchzuführen. Dann genügte schon ein Update der Bankensoftware, um – ähnlich wie auf den Umstellungskonten der DDR-Bürger – den Euro in die Drachme umzumünzen. Die könnte dann sofort im Zahlungsverkehr eingesetzt werden. Für den unbaren Zahlungsverkehr wäre das schon heute kein Problem, aber bei der Barzahlung hapert es eben an entsprechenden physischen Noten.

Doch ob diese Entwicklung tatsächlich so positiv für die Bürger ist, wie es derzeit so manche Ökonomen hinstellen, ist fraglich. Abgesehen davon, dass damit auch der Freiraum der Bürger beschnitten wird, sie von staatlichen Stellen auf Schritt und Tritt erfasst und analysiert werden könnten, würde auch das Vertrauen in die Währung untergraben, wenn das Volk etwa stabilitätsgefährdendem Wirken der Notenbanken nicht mehr entrinnen könnte. Negativzinsen könnten per Tastendruck allumfassend durchgesetzt werden. Wenn das um sich greift, bliebe nur noch die Flucht in eine tatsächlich staatsfreie Währung: Bitcoins. Je mehr Notenbanken staatliche Gefälligkeitspolitik betreiben und durch unkonventionelle Instrumente langfristig die Preisstabilität untergraben, desto eher könnten Bitcoins zu einer echten Alternative und zu einer wahren Ersatzwährung heranreifen.

Kampfansage an Karlsruhe

Das EZB-Urteil des Europäischen Gerichtshofs verändert den Charakter der Währungsunion und untergräbt mittelfristig ihre Stabilität.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) brüskiert und der Europäischen Zentralbank (EZB) einen Freibrief ausgestellt. Während die Karlsruher Richter die Klagen gegen das an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte OMT-Anleihekaufprogramm der EZB für berechtigt halten und den Tatbestand der monetären Staatsfinanzierung für erfüllt sehen, winken die Europarichter die unkonventionellen Methoden der EZB einfach durch. Sie sind ihrer Meinung nach vom Mandat gedeckt und stellen keine Umgehung des Staatsfinanzierungsverbots dar; zumal Geldpolitik ja stets Einfluss auf Zinssätze und Finanzierungsbedingungen habe und haben müsse. Außerdem haben sie den Notenbankern einen nahezu grenzenlosen Ermessensspielraum gelassen, was noch als Geldpolitik anzusehen ist und wie sie dies in der Öffentlichkeit zu begründen gedenken.

Das EuGH-Urteil ist damit auch eine Kampfansage an das BVerfG, das sich das „letzte Entscheidungsrecht“ in diesem Fall ausbedungen hat. Das BVerfG hat nun zwar die Option, das OMT-Programm als Ultra-Vires-Akt anzusehen, der nicht mehr von den Kompetenzübertragungen des Grundgesetzes gedeckt ist. Sie können in diesem Rahmen die Bundesregierung und die Bundesbank sogar verpflichten, auf einen Stopp des Programms hinzuwirken. Doch außer, dass dies neue Unsicherheiten in ein ohnehin schon wackeliges Währungsgefüge bringen würde, was mit hohen politischen Kosten verbunden wäre, würde sich an der Sachlage ohnehin nichts ändern: Die Bundesbank ist in ihrer kritischen Rolle zu Anleihekäufen bereits jetzt in einer Minderheitenposition innerhalb des EZB-Rats; und die Bundesregierung sieht die erweiterte politische Rolle der Notenbank sogar eher mit Wohlwollen. Denn EZB-Chef Mario Draghi hat zum einen durch sein unkonventionelles Handeln die Eurozone zusammengehalten und kann zum anderen mögliche Ansteckungseffekte im Nachgang zu einem möglichen griechischen Ausscheiden aus der Eurozone durch die jetzt richterlich zertifizierten Anleihekäufe eindämmen. Der Machtanspruch des BVerfG ist verpufft. Der EuGH hat obsiegt.

Der Streit um OMT ist allerdings mehr als eine juristische Auseinandersetzung in der Auslegung des EZB-Mandats, weshalb das BVerfG mit Entschiedenheit die eigene Haltung weiter verteidigen sollte. Letztendlich geht es nämlich um die Entscheidungshoheit über die Tektonik der Währungsgemeinschaft sowie um die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Und hier stoßen die Auffassungen von BVerfG/Bundesbank auf der einen und EuGH/EZB auf der anderen Seite aufeinander.

Unter maßgeblich deutschem Einfluss wurde bei der Gründung der Währungsunion nämlich die Eigenverantwortung der Staaten hochgehalten. Das sollte fiskalische Fehlanreize minimieren und die Vergemeinschaftung von Staatsschulden blockieren. Nur unter diesen Vorbedingungen könnte die Stabilität der Eurozone trotz ihrer Unzulänglichkeiten langfristig gewährleistet werden, hieß es. Aber schon in der Vergangenheit wurden entsprechende gesetzliche Bestimmungen uminterpretiert, weil solche Regeln politisch unbequem sind und in vielen EuroLändern andere Rechtstraditionen vorherrschen, die eine politisch flexiblere Herangehensweise stützen. Und in einer Schicksalsgemeinschaft souveräner Staaten wie der Eurozone wirkt die Finanzkraft stärkerer Länder schon seit jeher verführerisch.

So wurde etwa das „Beistandsverbot“ im Maastricht-Vertrag flugs in eine freiwillige Beistandsoption umgedeutet. Von der ständigen Nichteinhaltung der Defizitkriterien ganz zu schweigen. Und wie sich der EuGH in Gesamteuropa Urteil für Urteil von Einschränkungen befreite und damit auch den Charakter der EU veränderte, soll nach dem Dafürhalten der Richter nun auch die EZB flexibler handeln können, um das Vakuum zu füllen, das die Politik hinterlassen hat, weil es dieser an Entscheidungskraft mangelt und eine Euro-Regierung fehlt. Mehr und mehr übernehmen demokratisch allenfalls mittelbar legitimierte Institutionen die Geschäftsführung Europas. Schon das wäre alle Kraft wert, dagegen aufzubegehren, weshalb das BVerfG und die Bundesbank aufgefordert bleiben, ihren Widerstand gegen eine so verstandene Währungsunion zu verstärken – auch auf die Gefahr hin, dass es zu einer Verfassungskrise kommt. Schließlich ist noch nicht klar, ob der Freibrief für die EZB die Währungsunion tatsächlich stabilisiert. Womöglich werden dadurch nur die Fliehkräfte gestärkt, die mittelfristig zu einem Zerfall der Eurozone führen.

Die Beißhemmung der Athener Regierung

Der mangelnde Einigungswille von Tsipras & Co. zeigt sich nicht im Widerstand gegen Rentenkürzungen sondern in seinem Umgang mit den Vermögenden

In der hitzigen Debatte über den fehlenden Reformeifer Athens kommt es im Hinblick auf die vorgetragenen „Fakten“ immer wieder zur Konfusion. Zuletzt machte die Aussage die Runde, dass „die Griechen“ bereits mit 56,3 Jahren in Rente gingen. Dafür hätten die Steuerzahler anderer Länder, die das finanzieren müssten, überhaupt kein Verständnis.

 

GriechenlandNun taucht die Zahl tatsächlich in einigen Dokumenten auf, bezieht sich aber auf das Rentenzugangsalter von Staatsdienern. Das liegt auch in anderen Ländern niedriger als das allgemeine Rentenzugangsalter – nach all den von den Gläubigern Griechenlands geforderten Kürzungen hätte man aber erwarten können, dass auch dieses deutlich angehoben wurde. Das ist nicht der Fall.

Was das durchschnittliche Rentenzugangsalter in Griechenland angeht, so liegt es mit 61,9 Jahren gar nicht so weit entfernt von dem in Deutschland – aber mit dem Unterschied, dass man auch hier angesichts der Lasten, welche den Steuerzahlern in den Gläubigerstaaten auferlegt werden, als Gegenleistung ein höheres Alter erwartet hätte. In den der Troika vorgelegten griechischen Dokumenten ist gar nur von einem Renteneintrittsalter von 60,6 Jahren die Rede, was schrittweise bis 2020 auf 63,1 Jahren erhöht werden soll.

Die Statistiken der Industrieländerorganisation OECD, auf denen die Vergleiche beruhen, zeigen aber auch, dass das Durchschnittseinkommen der Rentner trotz der Krise vergleichsweise hoch liegt – höher etwa als in Polen, Ungarn oder Estland.

Dass die Armutsquote in Hellas trotzdem größer ist als in jenen Ländern, zeigt, wo das Grundproblem in Griechenland zu suchen ist: in der dramatischen Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen. Insofern widersprechen sich die in der Öffentlichkeit immer wieder gegeneinander ausgespielten Positionen: Auf der einen Seite die Bilder eines Armenhauses, in dem die medizinische Versorgung Dritte-Welt-Niveau erreicht hat und Hilfsorganisationen gerade noch eine Hungersnot verhindern. Und auf der anderen Seite die enorme Kapitalflucht der Vermögenden. Nach Berechnungen des Ifo-Instituts sind inzwischen 99 Mrd. Euro per Überweisung von griechischen Privatkonten abgeflossen, 43 Mrd. wurden in bar ins Ausland gebracht. Das entspricht 79 % des BIP von 2014. Laut griechischen Medienberichten hoben die Griechen allein vom 3. bis zum 5. Juni mehr als 1,2 Mrd. Euro von ihren Konten ab.

Es ist jene Doppelmoral Athens, welche die Steuerzahler der Gläubigerländer zur Zeit in Rage bringt: Auf der einen Seite wird Geld gefordert, damit der Staatssektor sich wieder aufplustern und die Löhne anheben kann. Auf der anderen Seite tut aber eine sozialistisch-kommunistisch geprägte Regierung nichts, um zunächst die Vermögenden des eigenen Landes stärker zur Steuerzahlung heranzuziehen. Vielmehr werden – wie die Reedereien – ganze Sektoren quasi steuerfrei gestellt. Die Beißhemmung der Regierungspartei Syriza unterscheidet sich da in keinster Weise von der Beißhemmung ihrer Vorgängerregierungen